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Modell TD DL Size 0 - Designtresor
Modell TD DL Size 0 - Designtresor
Das Tresor Modell TD DL ist in seiner Klasse einzigartig. Durch die eingebauten Einschwenktüren, können die Tresore komplett verbaut oder versteckt werden. Diese Türen lassen sich beim Öffnen vollständig in den Schrankkorpus schieben und...
2.020,00 € *

Lieferzeit ca. 4 Wochen

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Modell TD LUZ Size 10 - Tresor
Modell TD LUZ Size 10 - Tresor
Diese Tresor-Serie ist von der ECBS geprüft und verfügt über einen Versicherungsschutz durch definierte Einbruchprüfung nach EN 1143-1 Klasse 0 (ECBS). Der Schutz wird durch den mehrwandigen Aufbau von Türe und Korpus gewährleistet. Die...
2.346,00 € *

Lieferzeit ca. 4 Wochen

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Modell TD DL Size 5 - Designtresor
Modell TD DL Size 5 - Designtresor
Das Tresor Modell TD DL ist in seiner Klasse einzigartig. Durch die eingebauten Einschwenktüren, können die Tresore komplett verbaut oder versteckt werden. Diese Türen lassen sich beim Öffnen vollständig in den Schrankkorpus schieben und...
3.999,00 € *

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Betäubungsmittel-Tresore

BTM-Tresore oder BTM-Safes sind nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einbruchsichere und zertifizierte Tresore für Ärzte, Apotheken, Pflege- und Altenheime, Kliniken und Krankenhäuser. Im BtMG ist verankert, dass jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel, separat und gegen Einbruch geschützt, aufzubewahren hat.

Unter Betäubungsmittel fallen auch einige verschreibungspflichtige Medikamente, was den Arzneimittelhandel auch zur sicheren Aufbewahrung in Tresoren verpflichtet.

BTM-Tresor mit Zertifikat nach EN 1143-1

Jeder BTM-Tresor und BTM-Safe hat ein entsprechendes Zertifikat nach EN 1143-1, Widerstandsgrad 1 oder höher an der Türinnenseite. Um den Einbruchschutz zu gewährleisten, ist der BTM-Tresor und BTM-Safe mit einem Hochsicherheitsschloss ausgestattet. Ebenfalls können Sie alle BTM-Tresore oder BTM-Safes auch mit einem Zahlenschloss auswählen. Ein Zahlenkombinationsschloss ist von Vorteil, da Einbrecher erfahrungsgemäß nach dem Tresorschlüssel suchen, sobald sie einen Tresor entdeckt haben.

Tresorraum für BTM

Möglich ist auch, wenn es genügend Platz gibt, einen separaten Tresorraum zu schaffen. Sie finden bei uns die Tresore für Betäubungsmittel in allen Ausführungen und Größen.

Perfekte Ordnung im BTM-Tresor

Unsere BTM-Safes und BTM-Tresore bestehen aus dickwandigem, beziehungsweise mehrwandigem Stahl und haben im Innenraum Böden, Schubläden oder Tablarauszüge für die perfekte Einordnung. Sie erhalten bei uns Standtresore, aber auch Tresore, die sich in ein Möbelstück einpassen. Um höchste Sicherheit zu gewährleisten, können Sie einen Wandtresor ganz einfach auch in die Mauer einsetzen. Hier ist auf die richtige Befestigung zu achten. BTM-Tresor und BTM -Safe für Betäubungsmittel nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes/ BtMG.

Überwachung mittels einer Einbruchmeldeanlage

Eine zusätzliche Sicherungsmaßnahmen kann auch eine elektrische Überwachung sein, wenn Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs dies erfordert. Bei Einbruchmeldeanlagen gibt es Vorschriften, die Ihren Tresor zusätzlich schützen. Dies sind Richtlinien zur Überwachung mit Anschluss an die Polizei über eine stehende oder bedarfsgesteuerte Verbindung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und stimmen Sie Ihre Planungen mit der Bundesopiumstelle ab. Nach BtMG § 15 ist nach den heutigen sicherungstechnischen Erkenntnissen eine ausreichende Sicherung gegen die unbefugte Entnahme der Betäubungsmittel nur gewährleistet, wenn die vorstehenden BTM-Tresore, BTM-Safes oder Tresorräume den ausgeführten Anforderungen entsprechen. 

BTM-Tresore oder BTM-Safes sind nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einbruchsichere und zertifizierte Tresore für Ärzte, Apotheken, Pflege- und Altenheime, Kliniken und Krankenhäuser. Im... mehr erfahren »
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Betäubungsmittel-Tresore

BTM-Tresore oder BTM-Safes sind nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) einbruchsichere und zertifizierte Tresore für Ärzte, Apotheken, Pflege- und Altenheime, Kliniken und Krankenhäuser. Im BtMG ist verankert, dass jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel, separat und gegen Einbruch geschützt, aufzubewahren hat.

Unter Betäubungsmittel fallen auch einige verschreibungspflichtige Medikamente, was den Arzneimittelhandel auch zur sicheren Aufbewahrung in Tresoren verpflichtet.

BTM-Tresor mit Zertifikat nach EN 1143-1

Jeder BTM-Tresor und BTM-Safe hat ein entsprechendes Zertifikat nach EN 1143-1, Widerstandsgrad 1 oder höher an der Türinnenseite. Um den Einbruchschutz zu gewährleisten, ist der BTM-Tresor und BTM-Safe mit einem Hochsicherheitsschloss ausgestattet. Ebenfalls können Sie alle BTM-Tresore oder BTM-Safes auch mit einem Zahlenschloss auswählen. Ein Zahlenkombinationsschloss ist von Vorteil, da Einbrecher erfahrungsgemäß nach dem Tresorschlüssel suchen, sobald sie einen Tresor entdeckt haben.

Tresorraum für BTM

Möglich ist auch, wenn es genügend Platz gibt, einen separaten Tresorraum zu schaffen. Sie finden bei uns die Tresore für Betäubungsmittel in allen Ausführungen und Größen.

Perfekte Ordnung im BTM-Tresor

Unsere BTM-Safes und BTM-Tresore bestehen aus dickwandigem, beziehungsweise mehrwandigem Stahl und haben im Innenraum Böden, Schubläden oder Tablarauszüge für die perfekte Einordnung. Sie erhalten bei uns Standtresore, aber auch Tresore, die sich in ein Möbelstück einpassen. Um höchste Sicherheit zu gewährleisten, können Sie einen Wandtresor ganz einfach auch in die Mauer einsetzen. Hier ist auf die richtige Befestigung zu achten. BTM-Tresor und BTM -Safe für Betäubungsmittel nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes/ BtMG.

Überwachung mittels einer Einbruchmeldeanlage

Eine zusätzliche Sicherungsmaßnahmen kann auch eine elektrische Überwachung sein, wenn Art oder Umfang des Betäubungsmittelverkehrs dies erfordert. Bei Einbruchmeldeanlagen gibt es Vorschriften, die Ihren Tresor zusätzlich schützen. Dies sind Richtlinien zur Überwachung mit Anschluss an die Polizei über eine stehende oder bedarfsgesteuerte Verbindung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und stimmen Sie Ihre Planungen mit der Bundesopiumstelle ab. Nach BtMG § 15 ist nach den heutigen sicherungstechnischen Erkenntnissen eine ausreichende Sicherung gegen die unbefugte Entnahme der Betäubungsmittel nur gewährleistet, wenn die vorstehenden BTM-Tresore, BTM-Safes oder Tresorräume den ausgeführten Anforderungen entsprechen. 

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